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Der Stechlin

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Haus  Stechlin  also  soll  Ihre  dereinstige  Heimstätte  werden;  Sie  werden  sie  zu  neuem  Leben erheben. Unter meinem Regime war es nicht viel damit. Auch heute nicht. Ich habe nur das gute Gewissen,  Ihnen  während  dieser  kurzen  Spanne  Zeit alles gezeigt zu haben, was gezeigt werden konnte:   mein   Museum   und   meinen   See.   Die   Sprudelstelle   (die   Winterhand   lag   darauf)   hat geschwiegen, aber mein Derfflingerscher Dragoner – in Krippenstapels Abwesenheit darf ich ihn ja wieder so nennen – hat dafür um so deutlicher zu Ihnen gesprochen. Er hat die Zahl 1675 in seiner Standarte und trägt die Siegesnachricht von Fehrbellin ins märkische Land. Erleb’ ich’s noch und gibt Krippenstapel seine Zustimmung, so stell’ ich, kurz oder lang, auch meinerseits einen Dragoner auf  meinen  Dachreiter  (einen  Turm  hab’  ich  nicht),  und  zwar  einen  Dragoner  vom  Regiment K"nigin von Großbritannien und Irland, und auch er trägt eine Siegesbotschaft ins Land. Nicht die von K"niggrätz und nicht die von Mars-la-Tour, aber die von einem gleich gewichtigen Siege. Das Haus Barby lebe hoch und meine liebe Schwiegertochter Armgard!" Alle waren bewegt. Am meisten Lorenzen. Als er  an den Alten herantrat, flüsterte er ihm zu: "Sehn  Sie.  Ich  wußt’  es."  Armgard  küßte  dem  Alten  die  Hand,  Melusine  strahlte.  "Ja,  die  alte Garde!"  sagte  sie.  Nur  Schwester  Adelheid  konnte  sich  in  dieser  allgemeinen  Freude  nicht  gut zurechtfinden.  Alle  Feierungen  mußten  eben  das  Maß  halten,  das  sie  vorschrieb.  Sie  hatte  den landesüblichen Zug: "Nur nicht zuviel von irgendwas, am wenigsten aber von Huldigungen oder gar von Hingebung." Als man wieder saß, sagte Melusine: "Krippenstapel wird übrigens verstimmt sein, wenn er von Ihrem   Trinkspruche   h"rt.   Es   war   doch   eigentlich   eine   erneute   feierliche   Pr oklamierung   des Derfflingerschen. Und was bei solcher Gelegenheit gesagt wird, das gilt ... Interessiert sich übrigens irgendwer für dies Ihr Museum?" "Dann und wann ein Mann von Fach. Sonst niemand." "Was Sie verdrießt." "Nein,   gnädigste   Gräfin.   Nicht   im   geringsten.   Ich   nehme   nicht   vieles   ernsthaft,   und   am wenigsten ernsthaft nehm’ ich mein Museum. Es ist freilich von mir ausgegangen und interessierte mich auch eine Weile; hinterher aber hat sich eigentlich alles ohne mich gemacht. Das ist so die Regel. Ist überhaupt erst ein Anfang da, so laufen die Dinge von selber weiter, und die Leute lassen einen nicht wieder los, halten einen fest, man mag wollen oder nicht. Ich hätte vielleicht alles schon längst  wieder  aufgegeben;  man  will’s  aber  nicht.  Einigen  gereicht  es  zur  Befriedigung,  mich  für einen Querkopf halten zu k"nnen, und andre sprechen wenigstens von Originalitätshascherei. Man muß eben allerhand über sich ergehen lassen." Einunddreißigstes Kapitel Um fünf Uhr brachen Woldemar und die Barbyschen Damen auf, um den Zug, der um sieben Uhr  Gransee  passierte,  nicht  zu  versäumen.  Es  dunkelte  schon,  aber  der  Schnee  sorgte  für  einen Lichtschimmer; so ging es über die Bohlenbrücke fort in die Kastanienallee mit ihrem kahlen und übereisten Gezweige hinein. Lorenzen war noch im Schlosse zurückgeblieben und setzte sich, um wieder warm zu werden – auf  der  Rampe  war’s  kalt  und  zugig  gewesen  –,  in  die  Nähe  des  Kamins,  dem  alten  Dubslav gegenüber.  Dieser  hatte  seinen  Meerschaum  angezündet  und  sah  behaglich  in  die  Flamme,  blieb aber ganz gegen seine Gewohnheit schweigsam, weil eben noch eine dritte Person da war, die von den  liebenswürdigen  Damen,  über  die  sich  auszulassen  es  ihn  in  seiner  Seele  drängte,  ganz augenscheinlich nichts h"ren wollte. Diese dritte Person war natürlich Tante Adelheid. Die wollte nicht sprechen. Andrerseits mußte durchaus der Versuch einer Konversation gemacht werden, und so griff denn Dubslav zu den Gundermanns hinüber, um in ein paar Worten sein Bedauern darüber 144
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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