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Der Stechlin

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Baron Planta schwieg und schien seinen Begleiter im Stich lassen zu wollen. Aber er bekehrte sich,  als  er  einen  Augenblick  danach  von  der  Front  her  die  mit  immer  steigender  Heftigkeit ausgestoßenen Worte h"rte: Kaschube, Wende, B"hmake. Fünfunddreißigstes Kapitel Um dieselbe Stunde, wo sich die fünf Herren von der Barbyschen Hochzeitstafel entfernt hatten, waren auch Baron Berchtesgaden und Hofprediger Frommel aufgebrochen, so daß sich, außer dem Brautvater, nur noch der alte Stechlin im Hochzeitshause befand. Dieser hatte sich – Melusine war vom Bahnhofe noch nicht wieder da – vom Eßsaal her zunächst in das verwaiste Damenzimmer und von diesem aus auf die Loggia zurückgezogen, um da die Lichter im Strom sich spiegeln zu sehn und einen Zug frische Luft zu tun. An dieser Stelle fand ihn denn auch schließlich der alte Graf und sagte, nachdem er seinem Staunen über den gesundheitlich etwas gewagten Aufenthalt Ausdruck gegeben hatte: "Nun aber, mein lieber Stechlin, wollen wir endlich einen kleinen Schwatz haben und  uns  näher  miteinander  bekannt  machen.  Ihr  Zug  geht  erst  zehneinhalb;  wir  haben  also  noch beinah anderthalb Stunden." Und  dabei  nahm  er  Dubslavs  Arm,  um  ihn  in  sein  Wohnzimmer,  das  bis  dahin  als  Estaminet gedient hatte, hinüberzuführen. "Erlauben  Sie  mir",  fuhr  er  hier  fort,  "daß  ich  zunächst  mein  halb  eingewickeltes  und  halb eingeschientes  Elefantenbein  auf  einen  Stuhl  strecke;  es  hat  mich  all  die  Zeit  über  ganz  geh"rig gezwickt, und namentlich das Stehen vor dem Altar ist mir blutsauer geworden. Bitte, rücken Sie heran. Es ging während unsers kleinen Diners alles so rasch, und ich wette, Sie sind bei dem Kaffee ganz erheblich zu kurz gekommen. Der Moment, wo das Bier herumgereicht wird, ist in den Augen des modernen Menschen immer das wichtigste; da wird dann der Kaffeezeit manches abgeknapst." Und dabei drückte er auf den Knopf der Klingel. "Jeserich, noch eine Tasse für Herrn von Stechlin und natürlich  einen Cognak oder Curaçao oder lieber   die   ganze   ›Benediktinerabtei‹   –   Witz   von   Cujacius,   für   den   Sie   mich   also   nicht verantwortlich  machen  dürfen  ...  Leider  werde  ich  Ihnen  bei  diesem  ›zweiten  Kaffee‹  nicht Gesellschaft  leisten  k"nnen;  ich  habe  mich  schon  bei  Tische  mit  einer  lügnerisch  und  bloß anstandshalber  in  einen  Champagnerkübel  gestellten  Apollinarisflasche  begnügen  müssen.  Aber was hilft es, man will doch nicht auffallen mit all seinen Gebresten." Dubslav  war  der  Aufforderung  des  alten  Grafen  nachgekommen  und  saß,  eine  Lampe  mit grünem  Schirm  zwischen  sich  und  ihm,  seinem  Wirte  gerade  gegenüber.  Jeserich  kam  mit  der Tablette. "Den  Cognak",  fuhr  der  alte  Barby  fort,  "kann  ich  Ihnen  empfehlen;  noch  Beziehungen  aus Zeiten  her,  wo  man  mit  einem  Franzosen  ungeniert  sprechen  und  nach  einer  guten  Firma  fragen konnte. Waren Sie siebzig noch mit dabei?" "Ja, so halb. Eigentlich auch das kaum. Aus meinem Regiment war ich lange heraus. Nur als Johanniter." "Ganz wie ich selber." "Eine  wundervolle  Zeit,  dieser  Winter  siebzig",  fuhr  Dubslav  fort,  "auch  rein  pers"nlich angesehn.  Ich  hatte  damals  das,  was  mir  zeitlebens,  wenn  auch  nicht  absolut,  so  doch  mehr  als wünschenswert gefehlt hatte: Fühlung mit der großen Welt. Es heißt immer, der Adel geh"re auf seine  Scholle,  und  je  mehr  er  mit  der  verwachse,  desto  besser  sei  es.  Das  ist  auch  richtig.  Aber etwas ganz Richtiges gibt es nicht. Und so muß ich denn sagen, es war doch was Erquickliches, den alten Wilhelm so jeden Tag vor Augen zu haben. Hab’ ihn freilich immer nur flüchtig gesehn, aber auch das war schon eine Herzensfreude. Sie nennen ihn jetzt den ›Großen‹ und stellen ihn neben 156
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Mit Vertrag über die abschließen...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsges...
Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht
 
   
 
     
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