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Der Stechlin

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wenn es überhaupt Autoritäten in Sachen von Geschmack und Mode gibt, wo wären sie besser zu finden  als  im  Regiment  Ihrer  Kaiserlich  K"niglichen  Majestät  von  Großbritannien  und  Indien? Irland lass’ ich absichtlich fallen und nehme lieber Indien, woher aller gute Geschmack kommt, alle alte Kultur, alle Schals und Teppiche, Buddha und die weißen Elefanten. Also antreten, Armgard; du natürlich an den rechten Flügel, denn du bist gr"ßer. Und nun, lieber Stechlin, wie finden Sie uns?" "Aber, meine Damen ..." "Keine Feigheiten. Wie finden Sie uns?" "Unendlich nett." "Nett?   Verzeihen   Sie,   Stechlin,   nett   ist   kein   Wort.   Wenigstens   kein   nettes   Wort.   Oder wenigstens ungenügend." "Also schlankweg entzückend." "Das ist gut. Und zur Belohnung die Frage: wer ist entzückender?" "Aber Frau Gräfin, das ist ja die reine Geschichte mit dem seligen Paris. Bloß, er hatte es viel leichter, weil es drei waren. Aber zwei. Und noch dazu Schwestern." "Wer? Wer?" "Nun, wenn es denn durchaus sein muß, Sie, gnädigste Frau." "Schändlicher Lügner. Aber wir behalten diese zwei Hüte. Lizzi, gib all das andre zurück. Und Jeserich   soll   die   Lampen   bringen;   draußen   ein   Streifen   Abendrot   und   hier   drinnen   ein verglimmendes Feuer – das ist denn doch zu wenig oder, wenn man will, zu gemütlich." Die Lampen hatten draußen schon gebrannt, so daß sie gleich da waren. "Und nun schließen Sie die Balkontür, Jeserich, und sagen Sie’s Papa, daß der Herr Rittmeister gekommen. Papa ist nicht gut bei Wege, wieder die neuralgischen Schmerzen; aber wenn er h"rt, daß Sie da sind, so tut er ein übriges. Sie wissen, Sie sind sein Verzug. Man weiß immer, wenn man Verzug ist. Ich wenigstens hab’ es immer gewußt." "Das glaub’ ich." "Das glaub’ ich! Wie wollen Sie das erklären?" "Einfach genug, gnädigste Gräfin. Jede Sache will gelernt sein. Alles ist schließlich Erfahrung. Und   ich   glaube,   daß   Ihnen   reichlich   Gelegenheit   gegeben   wurde,   der   Frage   ›Verzug   oder Nichtverzug‹ praktisch näherzutreten." "Gut herausgeredet. Aber nun, Armgard sage  dem Herrn von Stechlin (ich pers"nlich getraue mich’s nicht), daß wir in einer halben Stunde fort müssen, Opernhaus, ›Tristan und lsolde‹. Was sagen Sie dazu? Nicht zu Tristan und lsolde, nein, zu der heikleren Frage, daß wir eben gehen, im selben Augenblick, wo Sie kommen. Denn ich seh’ es Ihnen an, Sie kamen nicht so bloß um ›five o’clock tea’s‹ willen, Sie hatten es besser mit uns vor. Sie wollten bleiben ..." "Ich bekenne ..." "Also getroffen. Und zum Zeichen, daß Sie großmütig sind und Verzeihung üben, versprechen Sie,  daß  wir  Sie  bald  wiedersehen,  recht,  recht  bald.  Ihr  Wort  darauf.  Und  dem  Papa,  der  Sie vielleicht erwartet, wenn es Jeserich für gut befunden hat, die Meldung auszurichten, – dem Papa werd’ ich sagen, Sie hätten nicht bleiben k"nnen, eine Verabred ung, Klub oder sonst was." Während Woldemar nach diesem abschließenden Gespräch mit Melusine die Treppe hinabstieg und auf den nächsten Droschkenstand zuschritt, saß der alte Graf in seinem Zimmer und sah, den rechten Fuß auf einen Stuhl gelehnt, durch das Balkonfenster auf den Abendhimmel. Er liebte diese Dämmerstunde, drin er sich nicht gerne st"ren ließ (am wenigsten gern durch vorzeitig gebrachtes Licht), und als Jeserich, der das alles wußte, jetzt eintrat, war es nicht, um dem alten Grafen die Lampe zu bringen, sondern nur um ein paar Kohlen aufzuschütten. "Wer war denn da, Jeserich?" "Der Herr Rittmeister." "So, so. Schade, daß er nicht geblieben ist. Aber freilich, was soll er mit mir? Und der Fuß und die Schmerzen, dadurch wird man auch nicht interessanter. Armgard und nun gar erst Melusine, ja, da geht es, da redet sich’s schon besser, und das wird der Rittmeister wohl auch finden. Aber soviel 57
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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